Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

I. ALLGEMEINES

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag, auch wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt ist. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
  2. Für Fehler bei der Auftragserteilung per Internet, Telefon, E-Mail, Telefax oder Briefverkehr können wir nicht haftbar gemacht werden. Mündliche Erklärungen und Preisangaben unserer Vertreter oder Angestellten haben erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns Gültigkeit.
  3. Die Bedingungen unserer Angebote werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
  4. Wir behalten uns eine verhältnismäßige Erhöhung der Preise vor, wenn nach Vertragsabschluß die Werkstoffpreise oder die Löhne steigen bzw. die Lieferwerke ihre Preise ändern.
  5. Wir haften für vertragliche oder gesetzliche Ansprüche auf Schadenersatz nur soweit uns, oder unseren leitenden Mitarbeitern, vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln beweisbar ist.

II. PREISE UND LIEFERUNG

  1. Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk ausschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer.
    Ändern sich nach Abgabe des Angebots oder nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren wesentlich, behalten wir uns vor, die Preise zu berichtigen.
  2. Wir sind bemüht, Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten, jedoch sind alle Angaben über Lieferzeit unverbindlich.
  3. Höhere Gewalt, sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns oder unseren Lieferern, insbesondere Verkehrs-und Betriebsstörungen oder Werkstoffmangel, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne daß dem Auftraggeber hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.
  4. Teillieferungen sind zulässig, ohne daß es besonderer Vereinbarungen hierüber bedarf. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft.
  5. Bei Angeboten zur Lieferung ab Lager sind wir zum Zwischenverkauf berechtigt.
  6. Die Einhaltung unserer Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

III. VERSAND

  1. Der Versand geschieht auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  2. Sofern uns der Auftraggeber keine besonderen Weisungen erteilt, übernehmen wir keine Verbindlichkeit für billigsten Versand und für den Abschluß einer Transportversicherung.
  3. Wir behalten uns das Recht vor, den Versand nicht vom Erfüllungsort im Sinne des Abschnittes IX, sondern von einem anderen Ort nach unserer Wahl innerhalb Deutschlands vorzunehmen.
  4. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung unserer Lieferung auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen oder frachtfreie Lieferungen erfolgen. Verzögert sich aber die Absendung aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
  5. Angelieferte Gegenstände sind – auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen – vom Besteller ungeachtet der Rechte aus Abs. V entgegenzunehmen.
  6. Sendungen, die auf dem Transport verloren gegangen sind, oder beschädigt wurden, müssen vom Empfänger bei den betreffenden Stellen reklamiert werden. Für Transportschäden haften wir nicht. Entschädigungsansprüche sind sofort bei Empfang der Sendung bei dem Zusteller anzumelden. Darunter fallen auch Schäden, die erst beim Auspacken festgestellt werden. Beanstandungen entbinden den Empfänger jedoch nicht von seiner Zahlungspflicht.
  7. Warenrückgaben sind grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung möglich. Bei Rückgabe ohne Beschädigung und frachtfreier Rücksendung werden 70 % des berechneten Wertes gutgeschrieben.

IV. BEANSTANDUNGEN UND MÄNGELRÜGEN

  1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang schriftlich mitzuteilen.
  2. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir zur Nachlieferung bzw. Gewährleistung nach Abschnitt V verpflichtet, unmittelbarer oder mittelbarer Schaden wird nicht ersetzt.

V. GEWÄHRLEISTUNG

  1. Unsere Gewährleistung besteht nach unserer Wahl entweder in der Nachbesserung oder in einer Ersatzlieferung. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Gegen unseren Zahlungsanspruch hat der Käufer bzw. Besteller kein Zurückbehaltungsrecht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen. Geringfügiges Abweichen von Größe und Form berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
  2. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite verändert wird. Für Materialmängel haften wir nur insoweit, als wir bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt die Mängel hätten erkennen müssen.
  3. Natürliche Veränderungen und Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  4. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungspflicht nicht verlängert oder erneuert.
  5. Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie auf Ersatz von Eigen- oder Fremdleistungen usw. sind ausgeschlossen.
  6. Zur Beseitigung von Mängeln sind wir nicht verpflichtet, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder Zahlungen zurückgehalten werden.
  7. Die beanstandete Ware ist in jedem Falle fracht- und spesenfrei an uns einzusenden.
  8. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate ab Lieferung.

VI. ENTWÜRFE UND MODELLE

  1. Für Entwürfe, Zeichnungen und Modelle gilt der Schutz der einschlägigen Gesetze. Alle diese Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder zur Weiterverarbeitung benutzt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Auch unsere Vorschläge für Grabdenkmale dürfen nur in Verbindung mit unseren Bronze- oder Aluminium-Symbolen verwendet werden.
  2. Sonderanfertigungen nach Vorlage fremder Entwürfe, Zeichnungen und Modelle werden ohne Prüfung der patent-, muster- oder markenrechtlichen Bestimmungen, auf Gefahr des Kunden ausgeführt.
    Für Schäden durch evtl. mißbräuchliche Benutzung haften wir nicht.
  3. Für Gußstücke nach kundenseitig zur Verfügung gestellten Modellen aus Styroporschaum oder Wachs übernehmen wir kein Risiko.
  4. Auch durch Vergütungen von Kostenanteilen an Modellen usw. erwirbt der Kunde kein Anrecht auf diese. Die Modelle usw. bleiben unser Eigentum. Wir haben das Recht zur weiteren Verwertung, beliebigen Vervielfältigung und Aufnahme in unsere Kataloge.

VII. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an allen verkauften Waren vor mit dem Recht auf Aussonderung.
    Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.
  2. Wird unser Eigentum gepfändet, so hat uns der Käufer unverzüglich Mitteilung zu machen.
  3. Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Waren zu verlangen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
  4. Der Käufer verarbeitet unsere Vorbehaltsware für uns gemäß der Vorschrift des § 950 BGB. Eine Verpflichtung hieraus entsteht für uns nicht.
    Der Verkäufer darf die Vorbehaltsware nur solange veräußern oder verarbeiten, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Die Forderung des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware mit Nebenrechten wird schon jetzt an uns abgetreten. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware nach Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren, so erfolgt die Abtretung in Höhe des unserem Miteigentumsanteils an der veräußerten Sache betreffenden Anteils. Verwendet der Käufer die Vorbehaltsware zur Erfüllung von eigenen Werk- oder Lieferungsverträgen, so wird schon jetzt die Forderung aus dem Werk- oder Lieferungs- oder Werklieferungsvertrag in dem vorgenannten Umfang an uns abgetreten.
  5. Durch Zahlung mit Wechsel erlischt nicht unser Eigentumsvorbehalt.

VIII. ZAHLUNGEN

Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten unsere nachfolgenden Zahlungsbedingungen:

  1. Bei Reparaturen und Rechnungsbeträgen unter € 10,-–: Sofort zahlbar – ohne jeden Abzug.
  2. Bei Rechnungsbeträgen ab € 10,-–: Innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto.
  3. Für Sonderanfertigungen behalten wir uns vor, andere Zahlungsbedingungen zu vereinbaren.
  4. Der Eingangstag der Rechnungen oder Waren beim Empfänger hat keinen Einfluß auf die Zahlungsfrist.
  5. An uns bisher unbekannte Besteller behalten wir uns Lieferung gegen Nachnahme oder die Aufgabe von Referenzen vor.
  6. Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluß wesentlich, so werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung auch im Falle einer Stundung sofort fällig zuzüglich banküblicher Zinsen. Dies gilt auch, wenn wir Wechsel oder Schecks entgegengenommen haben. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

IX. ERFÜLLUNGSORT

  1. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien – nach unserer Wahl – Iserlohn. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen und Klagen aus dem Eigentumsrecht.
  2. Für alle durch den Kaufvertrag begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.